Wegfall der Corona-Schutzmaßnahmen seit dem 07.04.2023
Keine Maskenpflicht- und Besucherregelungen mehr
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 7.4.2023 ist auch die letzte coronaspezifische Maßnahme ausgelaufen, welche im Infektionsschutzgesetz hinterlegt ist. Es besteht für Besucher in unserem Haus keine Verpflichtung mehr zum Tragen einer FFP2-Maske.
Bitte beachten Sie, dass es im Rahmen des Hausrechts der Einrichtung weiterhin möglich ist, bei gegebener Notwendigkeit eine Maskenpflicht bei Besuchern einzufordern. Ebenso kann das Personal nach entsprechender Gefährdungsbeurteilung verpflichtet werden, einen Mund-Nasenschutz oder, bei entsprechender Indikation, eine FFP2/3-Maske zu tragen.
Wir empfehlen weiterhin anlassbezogen den niederschwelligen Einsatz von MNS bei Patienten, Personal und Besuchern, z.B. bei Anzeichen einer Erkältung oder bei Ausbrüchen von Atemwegsinfektionen.
Ihre Klinikleitung