Unser Qualitätsbericht

Seit 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich dazu verpflichtet, in Qualitätsberichten über ihre Arbeit zu informieren.

Qualitätsberichte enthalten Angaben zum Diagnose- und Behandlungsspektrum, zur Häufigkeit einer Behandlung, zur Personalausstattung und Anzahl der Komplikationen sowie zur Barrierefreiheit und geben damit einen Überblick über die Strukturen und Leistungen einer Klinik. 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt im Auftrag des Gesetzgebers fest, welche Informationen Qualitätsberichte enthalten und wie sie gegliedert und bereitgestellt werden müssen.

Hier finden Sie unseren aktuellen Qualitätsbericht

Bitte beachten Sie, dass der gemeinsame Bundesausschuss die Berichte rückwirkend veröffentlicht. Daher finden Sie hier stets die Daten für das abgeschlossene Vorvorjahr.