Hand-Rehabilitation

Hand-Rehabilitation

Die Handtherapie befasst sich mit der umfassenden Rehabilitation von Patienten mit Verletzungen, Erkrankungen und Fehlbildungen der oberen Extremität.

Die Handtherapie befasst sich mit der umfassenden Rehabilitation von Patienten mit Verletzungen, Erkrankungen und Fehlbildungen der oberen Extremität. Sie schließt Abklärungs-, Instruktionsmaßnahmen und Prophylaxe in die Behandlung mit ein. Die individuelle Behandlung ist ausgerichtet auf die Erhaltung oder Wiederherstellung von Funktionen im motorischen und sensorischen Bereich, welche für den Gebrauch der Hand bei den Verrichtungen des täglichen Lebens und im Beruf unerlässlich sind.

Wann ist eine Therapie indiziert?

Die Komplexität einer Verletzung bzw. das Ausmaß der Erkrankung sowie das Ergebnis eines operativen Eingriffs können eine Therapie erforderlich machen. Funktionsstörungen in den Bereichen Motorik, Sensorik, Koordination und Kraft, der Verdacht oder Manifestation einer
sympathischen Reflexdystrophie sowie persistierende Schmerzen sind weitere Indikationen für die Behandlung.

Bei welchen Diagnosen kann eine Rehabilitations-Maßnahme verordnet werden?

  • bei Funktionsstörungen der oberen Extremitäten
  • auf Grund von Erkrankungen wie:
  • nach Verletzungen im Bereich der oberen Extremitäten:
    • Fingergelenkverletzungen
    • Frakturen
    • Sehnenverletzungen
    • periphere Nervenläsionen
    • Verbrennungen der Hand
  • nach Amputationen
  • nach Prothesenversorgung
  • bei Fehlbildungen der oberen Extremitäten

Behandlungsmaßnahmen:

  • aktive und passive Mobilisation (Manuelle Therapie/Cyriax)
  • Greifübungen, gezielte funktionelle Tätigkeiten
  • Sensibilitätstraining
  • Koordinationstraining
  • Training der Feinmotorik
  • Wund- und Narbenbehandlung
  • ödemreduzierende Maßnahmen (Lymphdrainage)
  • schmerzreduzierende Maßnahmen (z. B. Spiegeltherapie)
  • Krafttraining
  • Schienenversorgung und Hilfsmittelberatung
  • Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation (PNF)
  • physikalische Therapie (Ultraschall, Elektrotherapie)

Für die Durchführung einer Maßnahme bedarf es der ärztlichen Verordnung: Die ambulante orthopädisch/traumatologische Rehabilitation bzw. EAP wird beim zuständigen Kostenträger (Rentenversicherung, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) beantragt und bei vorliegender Indikation bewilligt. (Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung gerne weiter).

Die handtherapeutische Behandlung kann zum einen über das Heilmittelformular 13 Ergotherapie verordnet werden. Dabei wird unterschieden zwischen motorisch-funktioneller Behandlung und sensomotorisch perzeptiver Behandlung.
Zur Therapieunterstützung kann eine thermische Anwendung (z.B. für Ultraschall oder Paraffinbad) und bei Bedarf die Schienenherstellung verordnet werden.

Zum anderen kann eine physiotherapeutische Behandlung ebenfalls über das Heilmittelformular 13 verordnet werden. Hier stehen die unterschiedlichen Leistungen des Heilmittelkataloges zur Verfügung. Vor allem Lymphdrainage (bei Schwellungen) und manuelle Therapie sind im Bereich der Handrehabilitation sinnvoll.