Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Bildausschnitt einer physiotherapeutischen Einzelbehandlung am Knie

Wenn Sie einen Arbeits- bzw. Wegeunfall erlitten haben, sind Berufsgenossenschaften die Kostenträger der entsprechenden Heilverfahren.

Das VAMED Rehazentrum hat einen Versorgungsvertrag mit der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Landesverband Südwest zur Durchführung der erweiterten ambulanten Physiotherapie ( EAP).

Unsere Therapeuten im Bereich der EAP bzw. ABMR erfüllen alle spezielle Anforderungen der DGUV bezüglich der fachlichen Qualifikationen. Die Ausstattung und Größe unserer Räume sind umfassend und modern.

Blick von hinten auf eine Gruppe von sich im Stand nach links dehnenden Menschen

Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) dient insbesondere der Funktionswiederherstellung oder Funktionsverbesserung. Sie wird vor allem nach Unfallverletzungen mit Störungen ganzer Funktionsketten oder als Behandlung von Berufskrankheiten angewendet. Sie ist eine eigenständige Therapieform, die sich aus Elementen der Physiotherapie, der physikalischen Therapie sowie der Trainingstherapie zusammensetzt. In einem individuellen Behandlungsplan werden diese Elemente zusammengestellt und speziell auf Ihre Erkrankung bzw. Verletzung abgestimmt. Unser therapeutisches Team arbeitet unter ärztlicher Leitung. Ziel ist es, schwere Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungsapparates nach Unfällen oder Operationen zu beheben oder zu mildern.

Inhalt der EAP:

Eine solche Maßnahme ist ein Pauschalpaket mit zwei Behandlungs-Stunden pro Tag.

In dieser Zeit erfolgen – auf die Diagnose abgestimmt:

  • 60 Minuten medizinische Trainingstherapie
  • 30 Minuten Einzel-Physiotherapie
  • 30 Minuten physikalische Therapie (alternativ Elektro-, Ultraschall-, Wärme- oder Kältetherapie)
Patienten trainieren an Geraeten in der ambulanten Rehabilitation im VAMED Zentrum Karlsruhe

Um Ihnen einen optimalen Heilungsprozess zu ermöglichen, kombinieren wir im Rahmen der EAP verschiedene therapeutische Elemente. Dazu zählen die physikalische Therapie mit der Hydro-, Thermo- und/oder Elektrotherapie, die Mechanotherapie mit Massage bzw. manueller Lymphdrainage, die Physiotherapie bzw. Krankengymnastik sowie die medizinische Trainingstherapie. Falls auch Ergotherapie notwendig ist, bedarf es einer separaten Zusatzverordnung.

Die Behandlungseinheiten und deren Dauer werden individuell festgelegt. Sie erhalten mindestens 120 Behandlungsminuten an jeweils 5 Werktagen pro Woche.

Nahaufnahme von Haenden die einen Arzt beim Ausfuellen eines Antrags zeigen

Wenn Sie nach einem Unfall, einer Verletzung, einer Operation oder einer Berufskrankheit besonders schwere Störungen der Körperfunktionen und -Strukturen haben und eine Einschränkungen Ihrer Aktivitäten und der gesellschaftlichen Teilhabe vorliegen, können Sie durch einen Facharzt der Orthopädie oder der Chirurgie eine Verschreibung für diese spezielle Form der Rehabilitation erhalten. Solche EAP-Verordnungen stellen D-Ärzte und Hand-Chirurgen aus.

Die Kosten hierfür tragen die Berufsgenossenschaften.

Da die Durchführung der Behandlung genehmigungspflichtig ist, muss vor Behandlungsbeginn ein Antrag auf Kostenübernahme bei der BG gestellt werden.

Lassen Sie sich von Ihrem:Ihrer Facharzt:Fachärztin eine Verordnung für die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) ausstellen und bringen Sie sie bei uns vorbei.
In der Antragstellung bei der Berufsgenossenschaft unterstützen wir Sie gerne. Nach der Genehmigung nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um den Therapieverlauf und die Termine abzustimmen.

Die EAP kann als Reha-Maßnahme von folgenden Personen in Anspruch genommen werden:

  • Selbstzahler:innen
  • Privat Krankenversicherte
  • AOK-Sports Teilnehmer:innen sowie
  • Bundeswehrsoldaten:soldatinnen und Polizeibeamten:beamtinnen.
Ein Physiotherapeut arbeitet über Weichteiltechniken am Lendenbereich einer in Bauchlage liegenden Patientin

Eine EAP ist angezeigt

  • nach gesicherter Wundheilung
  • nach überschaubar operativen Eingriffen (sobald Teilbelastung/aktive Übungsbehandlung freigegeben ist)
  • bei anhaltenden Beschwerden des Bewegungsapparates, wenn deren Behandlung mit einer Rezept-Verordnung nicht ausreichend ist, oder
  • wenn eine umfängliche Rehabilitation noch nicht notwendig erscheint.