Neue Regelungen ab 01.12.2023
Wir möchten unsere Patientinnen und Patienten, ihre Angehörigen und unsere Mitarbeitenden vor einer Infektion mit dem Corona-Virus schützen.
Daher besteht zur Sicherheit aller für symptomatische Personen in der Rehaklinik eine MNS – Pflicht (medizinische Maske oder FFP2)!