Rehabilitation

Rehabilitation

Ambulant statt stationär lautet das Motto der Sozialträger. Aus gutem Grund: gilt es doch als erwiesen, dass der Aufenthalt in einer vertrauten Umgebung den Genesungsprozess fördert.

Anschlussrehabilitation (AHB)

AHB der Rentenversicherungsträger
Nach einem Krankenhausaufenthalt, ob mit oder ohne Operation, stellen sich häufig viele Fragen: Ab wann darf ich mit meinem neuen Knie wieder joggen? Welche Bewegungen muss ich mit meinem erkrankten Rücken vermeiden? Und wann darf ich mit meiner neuen Hüfte wieder Fahrrad fahren?

Die Anschlussrehabilitation, die direkt auf den Krankenhausaufenthalt folgt, dient dazu, diese und ähnliche Fragen zu beantworten und Sie möglichst rasch wieder fit für Ihr soziales und berufliches Leben zu machen.

Bei ambulanten Reha-Leistungen der Deutschen Rentenversicherung auf medizinische Rehabilitation ist keine Zuzahlung zu leisten.

Ihr Weg zur Anschlussrehabilitation
Ihr erster Ansprechpartner ist der Sozialdienst des Krankenhauses. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren Sie über die Möglichkeiten der Rehabilitation und nehmen Ihnen alle Formalitäten ab. Spätestens 14 Tage nach Entlassung muss die Anschlussrehabilitation angetreten werden.

Der Kostenträger im Falle einer Anschlussrehabilitation ist die Krankenkasse oder Rentenversicherung. Sowohl um die Kostenübernahme der Rentenversicherung, als auch um die Anmeldung im Rehazentrum kümmert sich der Sozialdienst des Krankenhauses.

Sollten Sie unsere Reha-Einrichtung nicht selbstständig oder mit Hilfe von Angehörigen erreichen können, klärt der Sozialdienst für Sie, ob Sie den Fahrdienst unserer Einrichtung nutzen können.

Wenn Sie wünschen, können Sie gerne vor Ihrer Operation die Räumlichkeiten des VAMED Rehazentrums Norderstedt besichtigen, um einen ersten Eindruck zu bekommen.