Alles Wichtige für Ihre Reha

Alles Wichtige für Ihre Reha

Wann eine Reha sinnvoll ist, wer Anspruch auf eine Reha hat und was Sie tun müssen, um eine Reha zu erhalten - dies und mehr beantworten wir Ihnen hier. Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe bei der Antragstellung? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin bei unserer ärztlichen Rehaberatung. Wir helfen Ihnen gern!

Ihr Weg in die Reha:

Eine Rehabilitation wird dann genehmigt, wenn Sie einen Rehabilitationsbedarf haben, Sie fähig sind, eine Reha anzutreten (Rehabilitationsfähigkeit) und eine realistische Aussicht besteht, dass sich Ihr Gesundheitszustand durch eine Rehabilitation verbessert (günstige Rehabilitationsprognose).

Ihr Haus- oder Facharzt bzw. Ihr behandelnder Arzt im Krankenhaus helfen Ihnen bei der Einschätzung dieser dreu Faktoren.

Ambulant statt stationär lautet das Motto der Leistungsträger im Gesundheitswesen. Aus gutem Grund: Gilt es doch als erwiesen, dass der Aufenthalt in einer vertrauten Umgebung den Genesungsprozess fördert.

Das Rehazentrum Harburg bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre medizinische Rehabilitation ambulant durchzuführen und so in Ihrem gewohnten Umfeld zu verbleiben.


Wir zeigen Ihnen die Vorteile einer ambulanten Rehabilitation auf:

Netzwerk aus Fachärzten und Therapeuten
Komplexe Probleme verlangen differenzierte Lösungen. Deswegen arbeitet das Rehazentrum Harburg mit einem interdisziplinären und erfahrenen Fachärzte- und Therapeutenteam. Die enge Kooperation mit Ärzten, Kliniken, Kostenträgern, medizinischen Dachorganisationen und Patientenverbänden garantiert Ihnen eine optimale medizinische Vor- und Nachsorge.


Therapieplan
Im Rehazentrum Harburg steht der  Mensch  im Mittelpunkt: Ziel der Therapie ist die Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit, um so die Grundlagen für ein körperliches und seelisches Gleichgewicht zu schaffen. Der Erstellung des individuellen Therapieplans geht eine umfangreiche Eingangsuntersuchung voraus.


Vertrautes soziales Umfeld
Mit der ambulanten Rehabilitation bietet das Rehazentrum Harburg den Patienten die Möglichkeit einer Therapie im heimischen Umfeld. Die während der Rehabilitation eingeübten Fähigkeiten und Muster können direkt  auf das gewohnte Lebensumfeld übertragen  werden. Auch werden bei Bedarf und auf Wunsch die Bezugspersonen des Patienten in die Therapie  eingebunden.

Patienten, die die Anreise aufgrund einer medizinischen Indikation nicht eigenständig bewältigen können, steht ein Hol- und Bringfahrdienst zur Verfügung.


Medizinisches Personal
Während der ambulanten Rehabilitation stehen die Ärzte des Rehazentrums Harburg in engem Austausch mit dem betreuenden Facharzt des Patienten. Durch die Einbindung des Haus- oder Facharztes in den Therapieverlauf ist gewährleistet, dass der Patient auch nach Ablauf der ambulante Rehabilitation qualifiziert und zielgerichtet weiterbehandelt wird.


Einzugsgebiet

Das Rehazentrum Harburg betreut alle Patienten aus der südlichen Region Hamburgs und den umliegenden Landkreisen, die das Gesundheitszentrum zeitlich bequem (in max. 45 Minuten) erreichen können.


Nachsorge und Gesundheitsangebote nach der Rehabilitation

Auch nach dem Abschluss Ihrer Rehabilitation steht Ihnen das Rehazentrum als Gesundheitspartner zur Verfügung. Weiterführende Therapien und die umfangreichen Gesundheitsangebote aus den Bereichen Prävention und Sport sichern und vertiefen den erzielten Rehabilitationserfolg. Sie sind die neue Grundlage auf Ihrem Weg zu einer gesunden Lebensführung.

Der Bedarf einer Rehabilitationsmaßnahme wird von einem Träger der Sozialversicherung geprüft. Bei positiver Beurteilung übernimmt dieser die Kosten für die Rehabilitationsmaßnahme. Bei einigen Kostenträgern ist eine geringe Zuzahlung seitens des Patienten erforderlich.

Rehabilitationsleistungen müssen vor Antritt der Reha beantragt und genehmigt werden. Die notwendigen Informationen und Antragsformulare erhalten Sie u.a. bei der Rentenversicherung und den gesetzlichen Krankenkassen. Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie bei uns, bei Ihrem Hausarzt oder dem Krankenhaussozialdienst.

Für die Finanzierung kommen unterschiedliche Leistungsträger in Frage. Das Rehazentrum Harburg kooperiert mit den gesetzlichen Krankenkassen, den Rentenversicherungen sowie den Berufsgenossenschaften und den privaten Versicherungen als Kostenträger.

Berufsgenossenschaftlich Versicherte werden durch die zuständige Berufsgenossenschaft, den behandelnden Durchgangsarzt (D-Arzt) oder das Krankenhaus der Rehabilitation zugewiesen.

Im Rehazentrum Harburg wird ebenfalls die Anschlussrehabilitation (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt ambulant realisiert. Wenden Sie sich hierzu an Ihren behandelnden Arzt oder einen Mitarbeiter des Krankenhaussozialdienstes.

Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung finden Sie die dazugehörigen Anträge für eine medizinische Rehabilitation sowie weitere Informationen und ergänzende Formulare wie beispielsweise zum Thema Übergangsgeld.

Gerne nutzen Sie auch unseren Downloadbereich für die Rehabeantragung hier.

Damit eine Reha möglichst erfolgreich ist, sollten Sie eine Reha-Einrichtung wählen, die ganz auf Ihr Krankheitsbild und Ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist. Die Entscheidung liegt bei Ihnen, denn Sie haben ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht.

Ergänzen Sie Ihren Reha-Antrag mit einem schriftlichen Vorschlag durch Nennung des Namens und Ortes Ihrer Wunscheinrichtung, denn Sie haben nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht, sich die Klinik Ihrer Präferenz auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe dagegensprechen.


Gute Begründung hilft!
Damit Ihrem Antrag auf eine bestimmte Reha-Klinik stattgegeben wird, ist es ratsam, die Wahl der Klinik zu begründen. Ein wichtiger Grund könnte die besondere medizinische Eignung der Klinik sein. Weitere Gründe wie die Nähe zum Wohnort und der Erhalt der sozialen Kontakte während der Reha können nützlich sein.

Sollte der Kostenträger die Reha-Maßnahme ablehnen oder ihrer Wunschklinik nicht entsprechen, haben Sie die Möglichkeit, dem Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Eine Rechtsbelehrung finden Sie auch in dem Ablehnungsbescheid.

So läuft Ihre Reha ab:

Ihre Rehabilitation ist bewilligt und Sie haben von uns ein Schreiben mit ersten Informationen enthalten? Dann begrüßen wir Sie am ersten Rehatag zur vereinbarten Zeit an unserer Rezeption.

Am Aufnahmetag Ihrer Reha erhalten Sie ein Einführungsgespräch über den Ablauf und Inhalt Ihrer Rehamaßnahme.

Im Anschluß werden im Rahmen einer ausführlichen Aufnahmeuntersuchung durch unsere Ärztinnen / Ärzten gemeinsam mit Ihnen die Ziele und Therapien Ihrer Reha festgelegt. Die besprochenen Therapien sind die Grundlage Ihres Behandlungsplanes.

Die Inhalte der ambulanten Reha hängen von Ihrer Erkrankung, dem bisherigen Heilungsverlauf, den individuellen Reha-Zielen sowie den Vorgaben des jeweiligen Kostenträgers ab.

Die Therapie findet in der Regel täglich Montag bis Freitag statt. Bei Bedarf und je nach Kostenträger ist Ihre Rehabilitation auch über einen längeren Zeitraum möglich ( 3 mal pro Woche über einen Zeitraum von 5 Wochen).

Maßnahmen wie die Medizinische Trainingstherapie, Krankengymnastik, Krankengymnastik im Bewegungsbad, Ergotherapie, Physikalische Therapie und Alltags-/Arbeitstraining können Bestandteile Ihrer Reha sein. 

Auch Entspannungstraining, Schulungen (zum Beispiel Seminare zur Stress-/ Schmerzbewältigung) und persönliche Beratungen (zum Beispiel psychologische Beratung, Ernährungsberatung, Sozialberatung) runden Ihren Tagesablauf ab. 

Die Behandlungsdauer beträgt pro Tag 4-6 Stunden.

Eine Vielzahl an verschiedenen Nachsorgeprogrammen und Therapieangeboten bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre erzielten Fortschritte und Erfolge aus der vorangegangen Reha weiter zu vertiefen.


Nachsorge
Nach einer ambulanten oder stationären Reha über die Deutsche Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, eine Nachsorge in Anspruch zu nehmen, um die Erfolge aus der Reha zu stabilisieren und weiter auszubauen. Die Nachsorge wird von der jeweiligen Reha-Einrichtung empfohlen und in die Wege geleitet.

Je nach zuständiger Rentenversicherung unterscheiden sich die Nachsorgeprogramme.

Als Patient aus unserer Einrichtung werden Sie am letzten Tag Ihrer Reha über alle Modalitäten der Nachsorge aufgeklärt und können sofort Termine vereinbaren. Die Nachsorge-Empfehlung gilt als Kostenzusage.

Sie haben Ihre Reha in einer anderen Einrichtung absolviert?
Dort haben Sie mit Ihren Entlassungspapieren in der Regel eine Durchschrift der Nachsorgeempfehlung erhalten. Sobald uns diese Verordnung vorliegt (gern auch per Fax, Mail oder Post), vereinbaren wir mit Ihnen einen Aufnahmetermin. Einen zeitnahen Beginn können wir garantieren.


Weitere Therapiemöglichkeiten:

  • gesundheitsorientiertes, medizinisch und leistungsdiagnostisch begleitetes Training mit Harburg Vital
  • physiotherapeutische Anwendungen oder gerätegestützte Krankengymnastik über eine Heilmittelverordnung
  • Krankenkassengestützte Präventionskurse nach §20 SGB V (Hinweis: Bitte informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse, in welcher Form diese unsere Präventionskurse  unterstützt)
  • Training in Kleingruppen mit einer Rehasportverordnung des Hausarztes
  • individuelle Gesundheitsangebote

Während Ihrer Reha wird Ihnen ein Frühstück oder eine Mittagspause mit einem warmen Mittagessen eingeplant. Diese Verpflegung ist für Sie kostenlos.

Mineralwasser und Tee stehen Ihnen als Reha-Patient jederzeit kostenlos zur Verfügung. 

Zusätzlich steht für Sie ein Kaffeeautomat bereit, an dem Sie für 0,40 Euro verschiedene Heißgetränke erhalten.

Voraussetzung für eine ambulante Reha ist die Fähigkeit, die Reha-Einrichtung selbstständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Auto oder der Hilfe von Angehörigen erreichen zu können.

Manchmal wird diese Fähigkeit erst im Verlauf der Reha zurückerlangt. In diesen medizinisch begründeten Ausnahmefällen steht im Harburger Stadtgebiet und im nahen Umkreis unser kostenloser Fahrdienst zur Verfügung. Es handelt sich um einen Sammeltransport, so dass eine verlängerte An- und Abreise manchmal nicht zu vermeiden ist.

Die Frage, ob eine Fahrdienstnutzung möglich ist, wird vom Sozialdienst des Krankenhauses bzw. durch unsere Ärzte am Aufnahmetag geklärt.