Info für Ärzte

Als niedergelassener Arzt können Sie eine ambulante medizinische Rehabilitation über die Rentenversicherungsträger mit den dort erhältlichen Anträgen zur medizinischen Rehabilitation mit dem Patienten zusammen beantragen.

Die unter Hauptdiagnosen sind alle als Indikation für unsere Einrichtung zugelassen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist das Formblatt 60 und nach Erhalt durch die Krankenkasse das Formblatt 61 auszufüllen und an die Krankenkasse zu übermitteln.

Weitere Aspekte können unter Ambulante medizinische Rehabilitation eingesehen werden.

Ambulante medizinische Rehabilitation

Eine ambulante medizinische Rehabilitation ist ganzheitlich ausgerichtet und basiert auf für jeden einzelnen Patienten individuell ausgearbeiteten Therapiezielen und einem entsprechend individuell erarbeiteten Therapieplan. Das Rehabilitationsteam bemüht sich im besonderem Maße, den spezifischen Rehabilitationszielen der verschiedenen Sozialleistungsträger sowie privaten und gesetzlichen Krankenkassen differenziert Rechnung zu tragen.

Vorgehensweise

Es werden sämtl. Techniken der Krankengymnastik, der Physikalischen Therapie, der medizinischen Trainingstherapie sowie Methoden der apparativen Therapie angewendet, ergänzt durch Ernährungsberatung, psychologische Beratung, sozialrechtliche Beratung und Krankenpflege. Die Vorteile der ambulanten Rehabilitation liegen in der Einbindung des Patienten in den Alltag zu Hause und in die familiäre Umgebung und der Angehörigen mit in die Rehabilitation.

Umfeld

Eine Übernachtung erfolgt nicht in der Einrichtung. d. h. der Patient kann das Erlernte sofort zu Hause umsetzen. Zusätzlich kann der Patient an seiner Arbeitsstelle ausprobieren, was er während der Rehabilitation gelernt hat. Ein weiterer Vorteil ist natürlich die Kostenersparnis gegenüber einer stationären medizinischen Rehabilitation. Zusätzlich kann durch die ambulante Rehabilitation eine Nachsorge vor Ort eingeleitet werden. Dies sind z. B. Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Einleitung einer IRENA oder Rehabilitationssport "Wirbelsäule".

IRENA

Alle Rentenversicherungsträger geben Ihnen nach einer stationären oder ambulanten Rehabilitation die Möglichkeit, durch eine achtwöchige Nachbehandlung Ihr Rehabilitationsergebnis zu stabilisieren und zu verbessern.

Die Verordnung des IRENA - Programmes erfolgt ausschließlich durch Reha-Ärzte in stationären und ambulanten Rehakliniken. Eine Verordnung durch den Haus- bzw. einen Facharzt ist nicht möglich.

Sprechen Sie daher bitte Ihren Reha-Arzt an.

Dieses IRENA - Programm können Sie in unserer Einrichtung durchführe

ZeitraumBeginn spätestens 3 Monate nach Rehabilitationsende, Dauer bis maximal 6 Monate nach Ende der Reha
Häufigkeit1 bis 3 mal pro Woche, 24 Einheiten
Dauer90 - 100 Minuten
InhaltGruppentherapie mit: Bewegungsbad, Gerätetraining, Entspannung, physikalische Therapie, Seminare
Verordnungdurch den Sie entlassenden Arzt der Rehabilitationsklinik
Zuzahlungzuzahlungsfrei
Fahrtkosten5 Euro/Einheit werden erstattet

Heilmittel

Zulassung

Das Gesundheitszentrum Chiemgau hat die Zulassung für

  • alle Krankenkassen
  • Rentenversicherungsträger
  • Berufsgenossenschaften
  • Private Versicherungen

Physiotherapie

Wir behandeln die in den Heilmittelrichtlinien verordnungsfähigen Anwendungen der Indikationsbereiche WS, EX, CS; ZN, PN, LY; AT; SO

zum Beispiel:

  • Krankengymnastik (auch Neuro),
  • KG nach PNF und Bobath für Erwachsene,
  • Manuelle Therapie,
  • Physikalische Therapien,
  • KG am Gerät;
  • Lymphdrainage

Ergotherapie

In der Ergotherapieabteilung werden nach den neuesten Standards sensomotorische und motorische Störungen bei Kindern und Erwachsenen behandelt. Diese Behandlungen umfassen folgende Indikationsbereiche:

  • SB (Wirbelsäulen-Erkrankungen)
  • EN (Erkrankungen des Nervensystems)
  • PS (Psychische Störungen)

Logopädie

  • Störungen der Stimme ST1-ST4
  • Störungen der Sprache SP1-SP6
  • Störungen des Redeflusses RE1-RE2
  • Störungen der Stimm- und Sprechfunktion SF
  • Störungen des Schluckaktes SC1-SC2

Für Fragen Ihrerseits stehen wir gerne unter Tel. 08 61/98 644-11 zur Verfügung, oder Sie schreiben uns eine E-Mail.