Entlassmanagement

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Krankenhäuser seit dem 1. Oktober 2017 ein standardisiertes Entlassmanagement sicherstellen müssen. Wir möchten, dass unsere Patienten im Anschluss an eine Behandlung in unserem Haus nahtlos genau die Weiterversorgungen enthalten, die sie benötigen. Im Rahmen unseres Entlassmanagements stehen wir insbesondere den weiterbehandelnden Leistungserbringern für Fragen zur Verfügung.

Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient?

Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren unsere Kollegen der Station Sie über unser Entlassmanagement. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzte, Pflegekräfte und ggf. unsere Sozialberatung/Entlassmanagement Ihren individuellen Versorgungsbedarf mehrfach, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit Ihnen und Ihren Angehörigen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für Rehabilitation, häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung durchgeführt werden.

Kontakt für weiterbehandelnde Leistungserbringer

Als Hausarzt, Rehaklinik, Pflegedienst oder Apotheke behandeln Sie einen unserer Patienten nach der Entlassung weiter? Bei Fragen zum stationären Aufenthalt des Patienten in unserer Klinik erreichen Sie den gewünschten Ansprechpartner folgendermaßen:

Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie: Tel. 02751-802-1134
Unfallchirurgie und Orthopädie: Tel. 02751-802-1134

Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie: Tel. 02751-88-71531

Gynäkologie und Geburtshilfe: Tel. 02751-802-5511

Innere Medizin (Gastroenterologie und Kardiologie): Tel. 02751-802-1051

Unsere Erreichbarkeiten

Montag bis Freitag

8 Uhr bis 13 Uhr Büro Sozialdienst Tel. 02751-802-6136

Samstag, sonn- und feiertags

Rezeption Tel. 02751-802-0
Für unsere Patienten zum Download Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V zusammengefasst. Wenn Sie mögen, können Sie das Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zuhause lesen und unterschreiben. Vielen Dank!