Freie Kapazitäten für Physiotherapie / Krankengymnastik

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Alles Wichtige für Ihre Reha

Alles Wichtige für Ihre Reha

Wann eine Reha sinnvoll ist, wer Anspruch auf eine Reha hat und was müssen Sie tun, um eine Reha zu erhalten- dieses und mehr beantworten wir Ihnen hier.

Ihr Weg in die Reha:

Eine Rehabilitation wird dann genehmigt, wenn Sie einen Rehabilitationsbedarf haben, Sie fähig sind, eine Reha anzutreten (Rehabilitationsfähigkeit) und eine realistische Aussicht besteht, dass sich Ihr Gesundheitszustand durch eine Rehabilitation verbessert (günstige Rehabilitationsprognose).

Ihr Haus- oder Facharzt oder Ihr behandelnder Arzt im Krankenhaus helfen Ihnen bei der Einschätzung der Rehabilitationsfähigkeit.

Ambulant statt stationär lautet das Motto der Leistungsträger im Gesundheitswesen. Aus gutem Grund: gilt es doch als erwiesen, dass der Aufenthalt in einer vertrauten Umgebung den Genesungsprozess fördert.

Das Rehazentrum Lübeck bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre medizinische Rehabilitation ambulant durchzuführen und so in Ihrem gewohnten Umfeld zu verbleiben.


Wir zeigen Ihnen die Vorteile einer ambulanten Rehabilitation auf:

Netzwerk aus Fachärzten und Therapeuten
Komplexe Probleme verlangen differenzierte Lösungen. Deswegen arbeitet das Rehazentrum Lübeck mit einem interdisziplinären und erfahrenen Fachärzte- und Therapeutenteam. Die enge Kooperation mit Ärzten, Kliniken, Kostenträgern, medizinischen Dachorganisationen und Patientenverbänden garantiert Ihnen eine optimale medizinische Vor- und Nachsorge.


Therapieplan
Im Rehazentrum Lübeck steht "der Mensch" im Mittelpunkt: Ziel der Therapie ist die Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit des Patienten, um so die Grundlagen für ein körperliches und seelisches Gleichgewicht zu schaffen. Der Erstellung des individuellen Therapieplans geht eine umfangreiche und umfassende Eingangsuntersuchung voraus.


Vertrautes soziales Umfeld
Mit der ambulanten Rehabilitation bietet das Rehazentrum Lübeck den Patienten die Möglichkeit einer Therapie im heimischen Umfeld. Die während der Rehabilitation eingeübten Fähigkeiten und Muster können direkt auf das gewohnte Lebensumfeld übertragen werden. Auch werden bei Bedarf und auf Wunsch die Bezugspersonen des Patienten in die Therapie eingebunden.

Patienten, die die Anreise aufgrund einer medizinischen Indikation nicht eigenständig bewältigen können, steht ein Hol- und Bring-Fahrdienst zur Verfügung.


Medizinisches Personal
Während der ambulanten Rehabilitation stehen die Ärzte des Rehazentrums Lübeck in engem Austausch mit dem betreuenden Facharzt des Patienten. Durch die Einbindung des Haus- oder Facharztes des Patienten in den Therapieverlauf ist gewährleistet, dass der Patient auch nach Ablauf der ambulante Rehabilitation qualifiziert und zielgerichtet weiterbehandelt wird.


Einzugsgebiet
Das Rehazentrum Lübeck betreut alle Patienten aus Lübeck und den umliegenden Landkreisen, die das Gesundheitszentrum zeitlich bequem (in max. 45 Minuten) erreichen können.


Nachsorge und Gesundheitsangebote nach der Rehabilitation
Auch nach dem Abschluss Ihrer Rehabilitation steht Ihnen das Rehazentrum als Gesundheitspartner zur Verfügung. Weiterführende Therapien und die umfangreichen Gesundheitsangebote aus den Bereichen Prävention und Sport sichern und vertiefen den erzielten Rehabilitationserfolg. Sie sind die neue Grundlage auf dem Ihrem Weg zu einer gesunden Lebensführung.

Der Bedarf einer Rehabilitationsmaßnahme wird von einem Träger der Sozialversicherung geprüft. Bei positiver Beurteilung übernimmt dieser die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme ganz oder teilweise.

Rehabilitationsleistungen müssen vor Antritt beantragt werden. Die notwendigen Informationen und Antragsformulare erhalten Sie u.a. bei der Rentenversicherung und den gesetzlichen Krankenkassen. Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie bei uns, bei Ihrem Hausarzt oder dem Krankenhaussozialdienst.

Für die Finanzierung kommen unterschiedliche Leistungsträger in Frage. Das Rehazentrum Lübeck kooperiert mit den gesetzlichen Krankenkassen, den Rentenversicherungen sowie den Berufsgenossenschaften und den privaten Versicherungen als Kostenträger.

Berufsgenossenschaftlich Versicherte werden durch die zuständige Berufsgenossenschaft, den behandelnden Durchgangsarzt (D-Arzt) oder das Krankenhaus der Rehabilitation zugewiesen.

Im Rehazentrum Lübeck wird ebenfalls die Anschlussrehabilitation (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt ambulant realisiert. Wenden Sie sich hierzu an Ihren behandelnden Arzt oder einen Mitarbeiter des Krankenhaussozialdienstes.

Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung finden Sie die dazugehörigen Anträge für eine medizinische Rehabilitationsowie weitere Informationen und ergänzende Formulare wie beispielsweise zum Thema Übergangsgeld.

Gerne nutzen Sie auch unseren Downloadbereich für die Rehabeantragung hier.

Damit eine Reha möglichst erfolgreich ist, sollten Sie eine Reha-Einrichtung wählen, die ganz auf Ihr Krankheitsbild und Ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist. Die Entscheidung liegt bei Ihnen, denn Sie haben ein gesetzlich garantiertes Wunsch- und Wahlrecht.

Ergänzen Sie Ihren Reha-Antrag mit einem schriftlichen Vorschlag durch Nennung des Namens und Ortes Ihrer Wunscheinrichtung, denn Sie haben nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht, sich die Reha-Einrichtung Ihrer Präferenz auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe entgegenstehen.


Gute Begründung hilft!
Damit Ihrem Antrag auf eine bestimmte Reha-Einrichtung stattgegeben wird, ist es ratsam, die Wahl gut zu begründen. Ein wichtiger Grund sollte vor allem die besondere medizinische Eignung der Einrichtung sein. Weitere Gründe wie Wohnortnähe und Nähe zu dem Krankenhaus, in dem Sie behandelt wurden usw. können auch nützlich sein.

Auch wenn der Kostenträger Ihre Reha-Maßnahme komplett ablehnt, haben Sie die Möglichkeit, dem Bescheid innerhalb eines Monats zu widersprechen. Deshalb sollten Sie Ihr Widerspruchsrecht auf jeden Fall nutzen.

So läuft Ihre Reha ab:

Ihre Rehabilitation ist bewilligt und Sie haben von uns ein Schreiben mit ersten Informationen enthalten? Dann begrüßen wir Sie am ersten Rehatag zur vereinbarten Zeit an unserer Rezeption.

Am Aufnahmetag Ihrer Reha erhalten Sie ein Einführungsgespräch über den Ablauf und Inhalt Ihrer Rehamaßnahme.

Im Anschluss werden im Rahmen einer ausführlichen Aufnahmeuntersuchung von unseren Ärzten mit Ihnen gemeinsam die Ziele und Therapien Ihrer Reha individuell festgelegt. Die besprochenen Therapien sind die Grundlage Ihres Behandlungsplanes.

Die Inhalte der ambulanten Reha hängen von Ihrer Erkrankung, dem bisherigen Heilungsverlauf und den individuellen Reha-Zielen sowie den Vorgaben des jeweiligen Kostenträgers ab.

Die Therapie findet in der Regel werktags täglich, in einem Zeitraum von 3 Wochen statt. Bei Bedarf ist die Rehabilitation für Kassenpatienten auch über einen längeren Zeitraum möglich (3x/Woche über einen Zeitraum von 5 Wochen).

Maßnahmen wie die Medizinische Trainingstherapie, Krankengymnastik, Krankengymnastik im Bewegungsbad, Ergotherapie, Physikalische Therapie und Alltags-/Arbeitstraining können Bestandteile Ihrer Reha sein. 

Auch Entspannungstraining, Schulungen (z.B. Seminare zur Stress-/Schmerzbewältigung) und persönliche Beratungen (z.B. psychologische Beratung, Ernährungsberatung, Sozialberatung) runden Ihren Tagesablauf ab. 

Die Behandlungsdauer beträgt pro Tag 4-6 Stunden.

Am Aufnahmetag Ihrer Reha werden im Rahmen einer ausführlichen Aufnahmeuntersuchung von unseren Ärzten mit Ihnen gemeinsam die Ziele und Therapien Ihrer Reha individuell festgelegt. Im Anschluss erhalten Sie einen Behandlungsplan über die Dauer Ihrer Reha.

Eine Vielzahl an verschiedenen Nachsorgeprogrammen und Therapieangeboten bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre erzielten Fortschritte und Erfolge aus der vorangegangen Reha weiter zu vertiefen. 


Nachsorge

Nach einer ambulanten oder stationären Reha über die Deutsche Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, eine Nachsorge in Anspruch zu nehmen, um die Erfolge aus der Reha zu stabilisieren oder auszubauen. Die Nachsorge wird von der jeweiligen Reha-Einrichtung empfohlen und in die Wege geleitet.

Je nach zuständiger Rentenversicherung unterscheiden sich die Nachsorgeprogramme.

Ihr Weg zur Nachsorge 

Als Patient aus unserer Einrichtung werden Sie am letzten Tag Ihrer Reha über alle Modalitäten der Nachsorge aufgeklärt und können sofort Termine vereinbaren. Die Nachsorge-Empfehlung gilt als Kostenzusage.
 

Sie haben Ihre Reha in einer anderen Einrichtung absolviert?
Dort haben Sie mit Ihren Entlassungspapieren in der Regel eine Durchschrift der Nachsorgeempfehlung erhalten. Sobald uns diese Verordnung vorliegt (gern auch per Fax, Mail oder Post), vereinbaren wir einen Aufnahmetermin mit Ihnen. Einen zeitnahen Beginn können wir garantieren.


Weitere Therapiemöglichkeiten:

  • Gesundheitsorientiertes, medizinisch und leistungsdiagnostisch begleitetes Training mit Lübeck Vital
  • Physiotherapeutische Anwendungen oder gerätegestützte Krankengymnastik über eine Heilmittelverordnung
  • Krankenkassengestützte Präventionskurse nach §20 SGB V (Hinweis: Bitte informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse, in welcher Form diese unsere Präventionskurse  unterstützt)
  • Training in Kleingruppen mit einer Rehasportverordnung des Hausarztes
  • Individuelle Gesundheitsangebote

Während Ihrer Reha wird Ihnen eine Mittagspause mit warmen Mittagessen eingeplant. Diese Verpflegung ist für Sie kostenfrei.

Mineralwasser und Tee stehen Ihnen als Reha-Patient jederzeit kostenfrei zur Verfügung. 

Voraussetzung für eine ambulante Reha ist die Fähigkeit, die Reha-Einrichtung selbstständig mit dem Auto, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder der Hilfe von Angehörigen erreichen zu können.

Manchmal wird diese Fähigkeit erst im Verlauf der Reha zurückerlangt. In diesen medizinisch begründeten Ausnahmefällen steht im Lübecker Stadtgebiet und im nahen Umkreis unser kostenloser Fahrdienst zur Verfügung. Es handelt sich um einen Sammeltransport, sodass eine verlängerte An- und Abreise manchmal nicht zu vermeiden ist.

Die Frage, ob eine Fahrdienstnutzung möglich ist, wird vom Sozialdienst des Krankenhauses bzw. durch unsere Ärzte am Aufnahmetag geklärt.