Ambulante Reha der GKV und PKV

Anschlussrehabilitation (AHB) 

bezeichnet eine intensive Nachbehandlung direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt und erfolgt bei Vorliegen bestimmter Indikationen. Die AHB muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden.

Allgemeines Antragsverfahren

  • Sozialdienst oder Stationsarzt im Krankenhaus stellt einen Antrag
  • Antrag wird an die Krankenkasse weitergeleitet
  • Prüfung der Zuständigkeit
  • Die Krankenkasse wählt die Reha-Klinik aus und vereinbart einen Aufnahmetermin
  • Anreise zur Reha-Klinik, ggf. Abholung durch die Reha-Klinik

 

Für die Antragstellung einer medizinischen Rehabilitation über die gesetzlichen Krankenkassen (gilt für die meisten Patienten, die nicht mehr im erwerbsfähigen Alter sind) füllt ihr behandelnder Arzt das Musterformular 60 aus.

Dieses wird bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht und nach Prüfung der Kostenträgerschaft wird Ihnen bzw. Ihrem behandelnden Arzt das eigentliche Antragsformular der gesetzlichen Krankenkassen (Musterformular 61) übermittelt. Liegt die Zuständigkeit bei einem anderen Kostenträger (z. B. Dt. Rentenversicherung o. Unfallkasse) werden Sie auf die entsprechende Antragstellung verwiesen.