Ambulante Reha der DRV

Allgemeines Antragsverfahren (Anschlussheilbehandlung)

  • Sozialdienst oder Stationsarzt im Krankenhaus stellt einen Antrag
  • Es wird an die DRV weitergeleitet
  • Prüfung der Zuständigkeit
  • Die DRV wählt die Reha-Klinik aus und vereinbart einen Aufnahmetermin
  • Anreise zur Reha-Klinik, ggf. Abholung durch die Reha-Klinik

Allgemeines Antragsverfahren (Heilverfahren)

  1. Schritt: Suchen Sie Ihren behandelnden Haus- oder Facharzt auf.
  2. Schritt: Dieser fertigt dann den ärztlichen Befundbericht.

Sie haben die Möglichkeit, bereits in Ihrem Antrag auf Rehabilitationsleistungen eine von Ihnen bevorzugte Klinik zu benennen. Es wird von dem Kostenträger geprüft, ob diesem Wunsch entsprochen werden kann. Ausschlaggebend hierfür ist unter anderem, dass in der von Ihnen ausgesuchten Klinik das Ziel der Rehabilitation, nämlich die wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit mit der gleichen Wirksamkeit und zumindest ebenso wirtschaftlich erreicht werden kann, wie in einer von dem Kostenträger ausgewählten Einrichtung.

Persönliche Voraussetzungen

  • Erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen einer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung
  • Keine Leistungserbringung vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung der letzten Leistung - der Kostenträger spielt dabei keine Rolle. Dies gilt jedoch nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind.

Der richtige Ansprechpartner

  • Bei Erwerbsfähigkeit mit Beiträgen an die Rentenversicherung (in den letzten 24 Monaten mindestens 6 Beiträge oder insgesamt 60 Kalendermonate) ⇒ Rentenversicherungen
  • Bei Erwerbsfähigkeit ohne Ansprüche an die Rentenversicherung ⇒ Gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung
  • Bei Arbeits- und Wegeunfall sowie Berufskrankheiten ⇒ Unfallversicherung (die einzelnen Berufsgenossenschaften)
  • Bei fehlendem Anspruch an die Krankenkasse sowie Rentenversicherung ⇒ Sozialhilfeträger

Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR)

Die MBOR richtet sich an Patienten, deren Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit entscheidend von einer beruflichen Problematik verursacht bzw. beeinflusst wird. Dementsprechend werden zusätzliche arbeitsplatzorientierte Therapieelemente in den Rehabilitationsprozess integriert.