Entlassmanagement

Entlassmanagement

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Rehakliniken ab dem 1. August 2019 ein standardisiertes Entlassmanagement bisher nur für Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen sicherstellen müssen. Wir möchten, dass unsere Patienten im Anschluss an eine Behandlung in unserem Haus nahtlos genau die Weiterversorgungen erhalten, die sie benötigen. Im Rahmen unseres Entlassmanagements stehen wir insbesondere den weiterbehandelnden Leistungserbringern für Fragen zur Verfügung.

Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient?

Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren Sie unsere Kollegen in der Patientenaufnahme über unser Entlassmanagement und bitten Sie, uns Ihre schriftliche Einwilligung zu geben, damit wir für Sie tätig werden können. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzte, Pflegekräfte und ggf. unser Sozialdienst Ihren individuellen Versorgungsbedarf mehrfach, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit Ihnen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen - beispielsweise für häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung - durchgeführt werden.

Ablauf, Heimweg und Weiterbehandlung

Zu Hause ist es am schönsten. Damit Ihre Entlassung aus der Rehaklinik reibungslos abläuft, finden Sie hier die wichtigsten Informationen rund um das Ende Ihres Rehaaufenthalts und für die Zeit danach.

Sie erfahren Ihren Entlassungstermin bereits mit der Einladung, die wir Ihnen zusenden. So sind Sie und Ihre Angehörigen frühzeitig informiert. In der Regel werden Sie am Vormittag bis 9.00 Uhr entlassen. Bitte organisieren Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt, sobald Ihr Entlassungstermin bekannt ist.

Bei der Entlassung erhalten Sie einen Entlassungsbericht für Ihren weiterbehandelnden Arzt. Er enthält alle wichtigen Informationen über Ihren Rehaaufenthalt, etwa zur Medikation und Empfehlungen für weiterzuführende Behandlungen und Therapien.

Sollten einzelne Untersuchungsergebnisse noch ausstehen, erhalten Sie zunächst nur einen vorläufigen Entlassungsbericht. Den endgültigen Entlassungsbericht schicken wir Ihnen dann im Nachgang per Post zu.

Bei der Entlassung erhalten Sie einen Medikationsplan mit Ihrer aktuellen Medikation. Wenn Sie nach Ihrem Aufenthalt weiterhin Medikamente einnehmen müssen, ist die Verordnung durch Ihren Hausarzt durchzuführen. Suchen Sie daher bitte nach Ihrer Entlassung umgehend Ihren Hausarzt auf.

Auf Wunsch erhalten Sie bei Ihrer Entlassung eine Aufenthaltsbescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) erhalten Sie, wenn Sie Ihren Hausarzt durch Wochenende oder Feiertag nicht am Entlassungstag aufsuchen können.

Bitte geben Sie geliehene Hilfsmittel und Gebrauchsgegenstände am Tag Ihrer Entlassung zurück, z. B. Gehhilfen.

Sollten Sie während oder unmittelbar nach Ihrem Rehaaufenthalt einen Bedarf an Hilfsmitteln haben, so werden diese durch uns verordnet. Wir erfragen bei Ihrer Krankenkasse deren Vertragspartner nach § 33 Abs. 6 SGB V und stimmen mit Ihnen das gewünschte Sanitätshaus für die Lieferung ab.

 

Bitte denken Sie daran, Ihre Zuzahlungsbeträge für Ihren Aufenthalt zu begleichen. Dies können Sie am Tag der Entlassung direkt an unserer Rezeption erledigen. Falls Sie einen Antrag für eine Zuzahlungsbefreiungg gestellt haben, reichen Sie die Quittung bitte bei der Rentenversicherung ein.

Falls Sie für den Heimweg einen Transport benötigen, veranlasst das Ihre Station für Sie. Wir informieren Sie auf Nachfrage gerne über Möglichkeiten wie Krankentransportwagen oder Taxi. Ein Transportschein kann ausgestellt werden.

Wenn es erforderlich ist, unterstützt Sie unser Sozialdienst bei der Beantragung eines Pflegegrades, Beantragung einer Haushaltshilfe, Benachrichtigung Ihres ambulanten Pflegedienstes oder der Suche nach einem Pflegedienst oder Pflegeplatz.

 

Nach telefonischer Vereinbarung nehmen wir uns gerne Zeit für ein Gespräch. Bitte vergewissern Sie sich, dass uns Ihre korrekten Kontaktdaten vorliegen und auch die Daten auf Ihrer Krankenkassenkarte aktuell sind. Unser Sozialdienst findet gemeinsam mit Ihnen Lösungen im Hinblick auf alle sozialen Fragen.

Als Hausarzt, Pflegedienst oder Apotheke versorgen Sie einen unserer Patienten nach der Entlassung weiter? Bei Fragen zum stationären Aufenthalt des Patienten in unserer Klinik nehmen Sie bitte per E-Mail oder telefonisch Kontakt zu uns auf.

Hans-Werner Bethke

Sozialdienst
Hans-Werner Bethke

E-Mail

Telefon

04542 8069-104