DGUV Kompetenzzentrum

Als Kompetenzzentrum für Unfallversicherungsträger bieten wir Ihnen eine Kombination von Behandlungen an. Der Kostenträger dieser Maßnahmen ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Die Überweisung erfolgt durch einen D-Arzt bzw. die Unfallklinik.

DGUV Kompetenzzentrum

Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Wenn Sie einen Arbeits- bzw. Wegeunfall erlitten haben, sind Berufsgenossenschaften die Kostenträger der entsprechenden Heilverfahren.

Das Ambulante Zentrum hat einen Versorgungsvertrag mit der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Landesverband Südwest zur Durchführung der erweiterten ambulanten Physiotherapie (EAP).

Unsere Therapeuten im Bereich der EAP bzw. ABMR erfüllen alle spezielle Anforderungen der DGUV bezüglich der fachlichen Qualifikationen. Die Ausstattung und Größe unserer Räume sind umfassend und modern.

Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) dient insbesondere der Funktionswiederherstellung oder Funktionsverbesserung. Sie wird vor allem nach Unfallverletzungen mit Störungen ganzer Funktionsketten oder als Behandlung von Berufskrankheiten angewendet. Sie ist eine eigenständige Therapieform, die sich aus Elementen der Physiotherapie, der physikalischen Therapie sowie der Trainingstherapie zusammensetzt. In einem individuellen Behandlungsplan werden diese Elemente zusammengestellt und speziell auf Ihre Erkrankung bzw. Verletzung abgestimmt. Unsere Therapeuten arbeiten unter ärztlicher Leitung. Sie verfolgen das Ziel, schwere Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungsapparats nach Unfällen oder Operationen zu beheben oder zu mildern.

Um Ihnen einen optimalen Heilungsprozess zu ermöglichen, kombinieren wir im Rahmen der EAP verschiedene therapeutische Elemente. Dazu zählen die physikalische Therapie mit der Hydro-, Thermo- und/oder Elektrotherapie, die Mechanotherapie mit der Massage bzw. manuellen Lymphdrainage, die Physiotherapie bzw. Krankengymnastik sowie die medizinische Trainingstherapie. Falls auch Elemente der Ergotherapie notwendig sind, bedarf es einer separaten Zusatzverordnung.

Die Behandlungseinheiten und deren Dauer werden individuell festgelegt. Sie erhalten mindestens 120 Behandlungsminuten an jeweils 5 Werktagen pro Woche.

Wenn Sie nach einem Unfall, einer Verletzung, einer Operation oder einer Berufskrankheit besonders schwern Störungen der Körperfunktionen und -Strukturen haben und eine Einschränkungen Ihrer Aktivitäten und der gesellschaftlichen Teilhabe vorliegen, können Sie durch einen Facharzt der Orthopädie oder der Chirurgie eine Verschreibung für diese spezifische Form der Rehabilitation erhalten. Solche EAP-Verordnungen stellen D-Ärzte und Hand-Chirurgen aus.

Die Kosten hierfür tragen die Berufsgenossenschaften.

Da die Durchführung der Behandlung genehmigungspflichtig ist, muss vor Behandlungsbeginn ein Antrag auf Kostenübernahme bei der BG gestellt werden.

Lassen Sie sich von Ihrem Facharzt eine Verordnung für die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) ausstellen und bringen Sie sie bei uns vorbei.
In der Antragstellung bei der Berufsgenossenschaft unterstützen wir Sie gerne. Nach der Genehmigung nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um den Therapieverlauf und die Termine abzustimmen.

Physio-Team mit Fachbereichsleiter Daniel Bresic