EAP für Selbstzahler

EAP für Selbstzahler

Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) für Selbstzahler

Wer kann die EAP als Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen?

Die EAP kann als Reha-Maßnahme von folgenden Personen in Anspruch genommen werden:

  • Selbstzahler
  • Privat Krankenversicherte
  • AOK-Sports Teilnehmer sowie
  • Bundeswehrsoldaten und Polizeibeamten.

Wann ist eine EAP angezeigt?

Eine EAP ist angezeigt

  • nach gesicherter Wundheilung
  • nach überschaubar operativen Eingriffen (sobald Teilbelastung/aktive Übungsbehandlung freigegeben ist)
  • bei anhaltenden Beschwerden des Bewegungsapparates, wenn deren Behandlung mit einer Rezept-Verordnung nicht ausreichend ist, oder
  • wenn eine umfängliche Rehabilitation noch nicht notwendig erscheint.

Was beinhaltet die EAP?

Eine solche Maßnahme ist ein Pauschalpaket mit zwei Behandlungs-Stunden pro Tag.

In dieser Zeit erfolgen – auf die Diagnose abgestimmt:

  • 60 Minuten medizinische Trainingstherapie
  • 30 Minuten Einzel-Physiotherapie
  • 30 Minuten physikalische Therapie (alternativ Elektro-, Ultraschall-, Wärme- oder Kältetherapie)