Wer kann die EAP als Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen?

Die EAP kann als Reha-Maßnahme von folgenden Personen in Anspruch genommen werden:
- Selbstzahler
- Privat Krankenversicherte
- AOK-Sports Teilnehmer sowie
- Bundeswehrsoldaten und Polizeibeamten.
Die EAP kann als Reha-Maßnahme von folgenden Personen in Anspruch genommen werden:
Eine EAP ist angezeigt
Eine solche Maßnahme ist ein Pauschalpaket mit zwei Behandlungs-Stunden pro Tag.
In dieser Zeit erfolgen – auf die Diagnose abgestimmt: