Arbeitsplatzbezogene Muskulo-skeletale Rehabilitation (ABMR)

Was ist eine ABMR?

Die ABMR ist ein besonderes, multimodales, ganztägiges, ambulantes Rehabilitationsverfahren. ABMR steht für Arbeitsplatzbezogene muskuloskeletale Rehabilitation und ist ein Heilverfahren der Berufsgenossenschaften (BG).

Dieses Heilverfahren wird von einem Fallmanager der BG als Partner in einem Netzwerk mit BG-Unfallkliniken, Traumazentren und D-Ärzten gesteuert.

In einer medizinischen Rehabilitation werden häufig Funktions- und Strukturstörungen beseitig oder kompensiert.
Im Rahmen eine arbeitsplatzbezogenen muskuloskeletalen Rehabilitation (ABMR) werden zudem notwendige und arbeitsrelevante Aktivitäten in die Therapie integriert. Die Maßnahme dauert i.d.R. 4 Wochen.

Entscheidend ist die spezifische Arbeitsorientierung Ihrer individuellen Situation. Es geht also darum, Ihre funktionelle Belastbarkeit so zu verbessern, dass eine Rückkehr an Ihren bisherigen Arbeitsplatz erreicht werden kann.

Für wen ist eine ABMR-Maßnahme?

Die ABMR ist insbesondere angezeigt bei:

  • Menschen, die körperlich arbeiten oder
  • Menschen mit spezifischen körperlichen Arbeitsbelastungen im Bereich der verletzten Körperregion (koordinativ anspruchsvolle und/oder einseitig monotone Tätigkeit wie Schreibkraft oder Uhrmacher).

Ob weitere Erfüllungskriterien bei Ihnen zutreffend sind, klären unsere Ärzte mit Ihnen in einem Gespräch.

Wie kann eine ABMR verordnet werden?

Die Verordnung einer ABMR-Maßnahme erfolgt durch alle D-Ärzte, die in Praxen oder Kliniken tätig sind.

Zudem kann unser ärztlicher Leiter aus einer EAP-Maßnahme heraus, die bei uns absolviert wird, eine ABMR-Maßnahme ausstellen.

Als Voraussetzung einer ABMR müssen Sie als Unfallverletzter mindestens 3-stündig belastbar sein und ausgeprägte Funktionsstörungen bzw. Leistungsminderungen aufweisen.

Leistungsumfang

Zusätzlich zu den Behandlungsinhalten der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) und der Berufsgenossenschaftlichen Stationären Weiterbehandlung (BGWS) zählen folgende arbeitsplatzbezogene Therapieelemente zu einer ABMR-Maßnahme:

  • Ergotherapie (mit Schwerpunkt Arbeitstherapie, ggf. spezielle Handtherapie)
  • Workhardening
  • Arbeitssimulationstraining (durch hierfür geschulte Therapeuten-Teams)
  • ein fakultatives Praxistraining

Bei dem freiwilligen Praxistraining geht es um die Übertragung der therapeutischen Inhalte auf Ihre spezifischen beruflichen Anforderungen bzw. Tätigkeiten. Wir helfen Ihnen, Ihre physischen Behandlungsergebnisse aus der Krankengymnastik/Physiotherapie und der MTT auch während Ihrer individuellen beruflichen Tätigkeit aufrechtzuerhalten.

Beurteilung der Leitungsfähigkeit

Im Rahmen einer ABMR wird zu Beginn und gegen Ende je eine Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) durchgeführt.

Hierbei geht es um eine Serie spezieller Tests zur Beurteilung der Funktions- bzw. Leistungsfähigkeit.

Wir bieten Ihnen im Ambulanten Zentrum am Entenfang hierfür eine spezielle räumliche und apparative Ausstattung an und verfügen über eigens dafür geschulte Mitarbeiter.

Am Ende einer ABMR wird im Idealfall im Rahmen einer „Fallkonferenz“ mit dem BG-Fallmanager, unserem ärztlichen Leiter und dem Unfallverletzten selbst die Situation beurteilt und das weitere Vorgehen abgesprochen.