Reha-Sport, Funktionstraining

Zum Reha-Sport zählen z.B. bewegungstherapeutische Übungen. Sie dienen der Stärkung von Ausdauer, Koordination, Flexibilität, Kraft und psychischer Leistungsfähigkeit. Hierunter fallen u.a. Gymnastik, Leichtathletik und Bewegungsspiele in Gruppen.

 

  • Die Übungen werden durch qualifizierte Übungsleiter überwacht. 
  • In der Regel verordnet der Arzt 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten. 
  • Funktionstraining behandelt gezielt und schonend bestimmte Körperpartien, wie Gelenke, und organische Erkrankungen, beispielsweise bei Rheuma-Patienten.

Typisch sind Gruppenübungen aus der Krankengymnastik und der Ergotherapie, meist in Form von Trockengymnastik

Der Arzt verordnet in der Regel eine bis zwei Übungseinheiten pro Woche innerhalb von zwölf Monaten.

Voraussetzungen

Reha-Sport und Funktionstraining werden von der Rentenversicherung, der Unfallversicherung oder der Krankenversicherung übernommen. Die Verordnung ist von einem Arzt zu erstellen, der die Erkrankung und deren Folgen behandelt.

Reha-Sport soll enthalten

  • Die Diagnose und gegebenenfalls Nebendiagnosen, soweit diese berücksichtigt werden müssen oder Einfluss auf die Verordnungsnotwendigkeit nehmen
  • Gründe und Ziele, weshalb Reha-Sport/Funktionstraining erforderlich ist
  • Dauer und Anzahl der wöchentlich notwendigen Übungseinheiten
  • Empfehlung zur Auswahl der geeigneten Sportart
  • Verordnete Therapien finden in Gruppen statt
  • Genehmigung durch den Kostenträger erforderlich

Dauer

Reha-Sport bzw. Funktionstraining dauert:

  • in der Regel 18 Monate und bei bestimmten Erkrankungen 36 Monate
  • bei der Rentenversicherung in der Regel 6 Monate, bei medizinischer Erforderlichkeit längstens 12 Monate

Danach muss der Arzt eine neue Verordnung ausstellen.