1 – 2 – 3 – Reha: So geht‘s

  1. Wann ist eine Reha sinnvoll?

    Eine Rehabilitation wird dann genehmigt, wenn Sie

    • einen Rehabilitationsbedarf haben,
    • Sie fähig sind, eine Reha anzutreten (Rehabilitationsfähigkeit) und
    • eine realistische Aussicht besteht, dass sich Ihr Gesundheitszustand durch eine Rehabilitation verbessert (günstige Rehabilitationsprognose).

     

    Ihr Haus- oder Facharzt oder Ihr behandelnder Arzt im Krankenhaus helfen Ihnen bei der Einschätzung dieser drei Faktoren.

  2. Ambulant oder stationär

    Wenn Sie mit Ihrem Arzt die Notwendigkeit einer Rehabilitation besprechen, wird auch die Frage geklärt, ob für Sie eine stationäre oder eine ambulante Reha besser geeignet ist. Im deutschen Sozialrecht gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Für eine stationäre Rehabilitation müssen also medizinische Gründe vorliegen. Ihr Arzt hilft Ihnen, wenn es darum geht, eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme medizinisch zu begründen.

    Kommt für Sie ein stationärer Aufenthalt in Frage?

    • Sind Sie durch Ihre Erkrankung oder Operation stark körperlich beeinträchtigt (auch vorübergehend)?
    • Können Sie sich zu Hause selbst versorgen?
    • Kommen Sie zu Hause allein zurecht (Treppensteigen, Dusche oder Badewanne, Ein- und Aussteigen ins Bett, usw.)?
    • Schaffen Sie es, jeden Tag zu einer ambulanten Therapie und wieder zurück zu fahren?
    • Ist Ihr häusliches Umfeld so, dass Sie sich schonen können, oder sind Sie gleich wieder in zahlreiche häusliche Pflichten eingebunden?
    • Fühlen Sie sich dem Alltag nach der akuten Erkrankung oder der Operation psychisch schon gewachsen oder benötigen Sie erst einmal Abstand und Zeit für sich?
    • Haben Sie Angst, allein zu Hause zu sein und im Notfall keine Hilfe zu bekommen?
    • Wünschen Sie sich noch einige Zeit Unterstützung durch geschultes Personal?
    • Möchten Sie lieber zu Hause genesen als in einer fremden Umgebung?
  3. Antrag stellen

    Damit Sie die Kosten für die Rehabilitationsmaßnahme bewilligt bekommen, müssen Sie einen Antrag auf Rehabilitation stellen. Ob eine ambulante oder stationäre Reha: Das Antragsformular ist gleich. Sie können das Antragsformular bei Ihrem Kostenträger anfordern oder auf dessen Homepage downloaden.

    Ein Tipp: Füllen Sie den Antrag zusammen mit Ihrem Arzt oder dem Sozialdienst aus. Um die Chancen einer Bewilligung zu erhöhen, legen Sie dem Antrag gleich die ärztlichen Befundberichte bei. Vergessen Sie nicht anzukreuzen, ob Sie eine stationäre oder ambulante Reha vornehmen möchten.

  4. Wunsch- und Wahlrecht

    Damit eine Reha möglichst erfolgreich ist, sollten Sie eine Reha-Einrichtung wählen, die ganz auf Ihr Krankheitsbild und Ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist. Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen, denn Sie haben ein gesetzlich garantiertes Wunsch- und Wahlrecht. Damit Sie Ihren Reha-Aufenthalt in Ihrer Wunschklinik beantragen können, gibt es ein speziell dafür vorgesehenes Formular. Mit Hilfe Ihres Arztes oder des Sozialdienstes können Sie begründen, warum Sie sich für genau diese Klinik entschieden haben. Schicken Sie den Wunsch- und Wahlrechtsantrag zusammen mit dem Reha-Antrag und den Befunden an den Kostenträger.

  5. Antrag einreichen

    Den Reha-Antrag, den Wunsch- und Wahlrechtsantrag und die ärztlichen Befunde müssen Sie nun bei dem für Sie zuständigen Kostenträger einreichen. Der Sozialdienst oder der Berater aus der Servicestelle für Rehabilitation hilft Ihnen dabei. Und gehen die Unterlagen doch aus Versehen an den falschen Kostenträger, leitet dieser die Unterlagen an den richtigen weiter.

  6. Was tun bei Ablehnung

    Bekommen Sie einen positiven Bescheid, kann es direkt losgehen. Klären Sie vorher noch, wann und wie Sie zur Reha-Einrichtung anreisen, wählen Sie ggf. Wahlleistungen aus, packen Sie Ihren Koffer und los geht’s.

    Was aber, wenn der Reha-Antrag oder der Wunsch- und Wahlrechtsantrag abgelehnt wird? In diesem Fall haben Sie ein Widerspruchsrecht. Nutzen Sie dieses Recht und widersprechen Sie der Ablehnung innerhalb eines Monats. Meist bekommen Sie dann doch eine Zusage.